Garantieerklärung
Garantieerklärung
1. 10 Jahre Garantie gilt für:
Auf alle BeluGa Stahlpaneel-Tore (Basic, Comfort, Premium) gewähren wir eine Garantie von 10 Jahren ab Rechnungsdatum.
Diese Garantie gilt für die durchschnittliche Bewegungshäufigkeit einer Privatgarage mit 1-2 Kfz und umfasst folgende Bedingungen:
2. 5 Jahre Garantie gelten für:
a.) Federn (wie z. B. Gewichtsausgleichfedern)
b.) Die Antriebsmechanik der BeluTec - Torantriebe. Auf die Elektronik gewähren wir eine Garantie von 2 Jahren ab Rechnungsdatum. Ausgeschlossen sind Verschleiß- und Verbrauchsteile (z.B. Glühbirnen, Sicherungen, Akku etc.)
c.) Roll- und Alu-Rahmentore
3. Teilegarantie
Innerhalb der Garantie haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Lieferung der Ersatzteile (oder gleichwertiger Teile). Porto und Arbeitszeiten werden gesondert berechnet.
4. Garantieausschluss
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
a.) Veränderungen bei Verglasung
b.) Sonderlackierungen ( RAL nach Wahl, NCS, DB außer 703)
c.) Tragseile (aus Sicherheitsgründen empfehlen wir eine jährliche Prüfung)
d.) Bewegliche Dichtungen (wie z. B. Scharnierabdeckungen)
e.) Schäden in Folge höherer Gewalt
f.) Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Benutzung, Überlastung, mechanische Beschädigung, Zerstörung oder äußere Einflüsse.
g.) Veränderungen an der Oberfläche (besonders Ausbleichen der Oberfläche, leichte Farb-/Strukturänderungen)
Hinweis: Direkte Sonneneinstrahlung (Südseite) fördert das Verblassen der Oberfläche. An der Küste / im küstennahen Bereich benötigen Tore aufgrund aggressiver, atmosphärischer Einflüsse zusätzlichen Schutz!
h.) Folgeschäden durch Überspannung, Kurzschluss etc.
i.) Da die Korrosion von den atmosphärischen Einflüssen der Einbauumgebung, insbesondere im Bodenbereich, abhängig ist, kann hierfür keine Garantie übernommen werden. Wir verweisen auf unser hochwertig eingesetztes Material der Führungsschienen und Zargen. Für die Produktion der Führungsschienen und Zargen verwenden wir vollverzinktes Spaltband mit einer Zinkauflage von mindestens 272 g/m². Dies ist die höchstmögliche Zinkauflage, die im sogenannten Sendzimir-Verzinkungsverfahren verarbeitet werden kann und entspricht der Europäischen Norm EN 10127:2000.
j.) Farbänderungen sowie alle Öberflächen-Veränderungen, die auf Umwelteinflüssen, (wie z.B. Sonneneinstrahlung besonders bei dunklen Toren in Süd-/Westausrichtung), Korrosion oder außergewöhnlichen Belastungen (wie z.B. salzhaltige Luft oder Nähe zu Chemikalien) beruhen.
5. Voraussetzungen für die Garantie:
a.) Vorweisen des Kaufvertrages
b.) Fachgerechte Montage (nach BeluTec Montageanleitung)
c.) Ausreichende jährliche und fachgerechte Wartung
d.) Ausreichend durchgeführte Pflege der Oberfläche (nach BeluTec Anleitung)
e.) Keine besonderen Temperatureinflüsse (Normaltemperatur: -20°C - +40°C)
f.) Ausschließlich Verwendung von BeluTec Originalteilen
g.) Private Nutzung (max. 5 Zyklen am Tag)
Die Garantie erlischt, wenn der Käufer in Zahlungsverzug geraten ist, oder wenn der Mangel nicht unverzüglich nach Schadensfeststellung schriftlich geltend gemacht wird. Weitere Rechte kann der Käufer oder ein Dritter aus dieser Garantie nicht herleiten, insbesondere keine Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art oder Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Gewährleistungsrechte des Kunden werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.
Garantiegeber:
BeluTec Vertriebsgesellschaft mbH
Am Seitenkanal 3
49811 Lingen (Ems)
Stand 15.03.2023